Gilt das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung universal? Ein Beitrag aus traumatherapeutischer Sicht
Der Zugang zur bestmöglichen Gesundheitsversorgung ist ein fundamentales Menschenrecht. Jedoch wird die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung Geflüchteter nicht nur von den verfügbaren Therapieoptionen und der Art der Erkrankung bestimmt, sondern maßgeblich durch strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Der Zugang Geflüchteter zu notwendiger medizinischer Versorgung wird oft stark behindert oder gänzlich verwehrt, trotz erhöhter Vulnerabilität für psychische Erkrankungen, wie traumabedingte Störungen. Anhand einer Fallstudie wird aufgezeigt, wie rechtliche Einschränkungen den Zugang zu psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung erheblich behindern können. Die Autoren entwickelten ein Behandlungskonzept, das breitere Versorgungsstrukturen bietet und im Rahmen eines Trauma-Netzwerks strukturelle Herausforderungen für Flüchtlinge in Mittelhessen adressiert. Begleitende Forschung diente als Grundlage für Diskussionen mit politischen Entscheidungsträgern, um die Situation von Flüchtlingen langfristig zu verbessern.
Moderiert wird diese Veranstaltung von Dr. Markus Stingl und Dr. Bernd Hanewald. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg.
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